13. Änderung Bebauungsplan

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Der Gemeinderat beabsichtigt, den rechtskräftigen Bebauungsplan der Gemeinde Gedersdorf zu ändern.

Der Änderungsentwurf des Bebauungsplanes wird durch sechs Wochen, und zwar in der Zeit vom 15. Jänner bis einschließlich 26.Februar 2010 im Gemeindeamt in Theiß zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.

Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zum Entwurf des Bebauungsplanes schriftlich Stellung zu nehmen. Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat jedoch keinen Rechtsanspruch darauf, dass seine Anregung in irgendeiner Form Berücksichtigung findet.

Datei herunterladen: PDFErläuterungen zum Änderungsentwurf

Datei herunterladen: PDF Änderungsentwurf (Plan)

15.01.2010