Wohnsitz - Anmeldung Ummeldung Abmeldung

Eine Anmeldung ist innerhalb von drei Tagen ab Beziehen der Unterkunft, eine Abmeldung innerhalb von drei Tagen vor oder nach Aufgabe der Unterkunft vorzunehmen.

Bei der Anmeldung sind folgende Dokumente vorzulegen:

  • Meldezettel (kann auf dieser Seite heruntergeladen werden) - vollständig ausgefüllt, vom Meldepflichtigen und vom Unterkunftgeber unterschrieben
  • Öffentliche Urkunde, aus denen Familien- und Vornamen, Familienname vor der ersten Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit des Anzumeldenden hervorgehen (z.B.: Reisepass und Geburtsurkunde)

Anmeldung des Hauptwohnsitzes:
Die Abmeldung des bisherigen Wohnsitzes wird gleichzeitig mit der Anmeldung online von der Gemeinde durchgeführt. Sie müssen sich also nicht mehr vor der Anmeldung bei Ihrer bisherigen Gemeinde abmelden!

Anmeldung weiterer Wohnsitz:
Vorlage der oben genannten öffentlichen Urkunden und die Meldezettel vom jetzigen Hauptwohnsitz zur Einsichtnahme.

Anmeldung eines Neugeborenen:
Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes.

Abmeldung bei Verzug im Inland:
Sie brauchen sich nur beim Gemeindeamt des neuen Wohnsitzes anmelden, die Abmeldung wird dabei gleichzeitig durchgeführt.

nicht österreichische Staatsbürgerschaft
benötigen zur Anmeldung in jedem Fall ein Reisedokument (Reisepass, Personalausweis)

Zuständig

Formulare