Volksbegehren

Das Volksbegehren ist eine Form der Gesetzesinitiative. 100.000 Stimmberechtigte oder je ein Sechstel der Stimmberechtigten dreier Bundesländer können auf diese Weise einen Gesetzesvorschlag im Nationalrat einbringen.

Die Einleitung eines Volksbegehrens muss bei der Bundesministerin/dem Bundesminister für Inneres beantragt werden. Dazu sind Unterstützungserklärungen von einem Promille der österreichischen Wohnbevölkerung notwendig (derzeit 8.032 Unterschriften). Die Unterstützungserklärung ist vor der Gemeinde des Hauptwohnsitzes zu leisten. Gibt jemand eine Unterstützungserklärung ab, ist in Folge keine Stimmabgabe beim Volksbegehren selbst erforderlich.

Damit ein Volksbegehren dem Nationalrat zur Behandlung weitergeleitet werden kann, sind 100.000 Unterschriften notwendig. Die Unterstützungserklärungen werden dabei miteingerechnet. Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraumes das 16. Lebensjahr vollendet und in einer Gemeinde des Bundesgebietes seinen Hauptwohnsitz hat.

Weitere Informationen finden sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Inneres.

(Quelle: help.gv.at)

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