GemeindeGedersdorf
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Die Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2016/2017 in der Höhe von € 120,- zu gewähren. Der Heizkostenzuschuss kann bis 30. März 2017 beim Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes beantragt werden.
Bitte beachten Sie auch die häufig gestellten Fragen (FAQs), insbesondere hinsichtlich der Richtsätze für die Ausgleichszulage.
Telefonische Auskünfte über den Heizkostenzuschuss erhalten Sie beim Bürgerservice-Telefon:
02742/9005 Frau Schmid (Klappe: 11602) und Frau Sulz (Klappe: 11601)
18.10.2016