Kindergartenwesen

Der Kindergarten wird in drei Gruppen geführt.

Die Aufnahme in den Kindergarten erfolgt unter der Voraussetzung, dass

  • das Kind mindestens 2,5 Jahre alt ist und
  • das Kind und zumindest ein Elternteil in der Gemeinde den Hauptwohnsitz haben.

Im Kindergarten wird neben einem Mittagessen auch eine Nachmittagsbetreuung (13:00 bis 16:00 Uhr) angeboten. Der Kindergartenbesuch ist kostenlos. Für die Verabreichung des Mittagessens und für die Nachmittagsbetreuung werden Kostenbeiträge eingehoben.

Eltern, die ihr Kind am Nachmittag im Kindergarten betreuen lassen, können unter Berücksichtigung des Familieneinkommens einen Zuschuss vom Land NÖ zum Kostenbeitrag erhalten. Mehr Informationen dazu im nachstehenden Link zur Webseite des Landes NÖ.

Informationen und Antrag über die Förderung der Nachmittagsbetreuung

Zuständig