Gemeinderatswahl 2015 - Wahlkarten

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Informationen zur Beantragung einer Wahlkarte

Wie können Sie wählen, wenn Sie am Wahltag voraussichtlich nicht Ihr Wahllokal in der Gemeinde aufsuchen können?

Hierfür benötigen Sie eine Wahlkarte. Mit dieser können Sie wie folgt Ihre Stimme abgeben:

  • am Wahltag in jedem Wahllokal in der Gemeinde,
  • am Wahltag vor einer besonderen Wahlbehörde (sogenannte „fliegende Wahlkommission“) oder
  • sofort nach Erhalt der Wahlkarte im Weg der Briefwahl.

Ab wann und wo können Sie die Ausstellung Ihrer Wahlkarte beantragen?

  • ab sofort!
  • Bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind.
Bis zu welchen Zeitpunkt kann die Ausstellung einer Wahlkarte beantragt werden?

Schriftlich (Brief, Telefax, E-Mail) oder Online über www.Wahlkartenantrag.at)

  • bis spätestens am 4. Tag vor dem Wahltag (Mittwoch, 21. Jänner 2015)
  • bis spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag (Freitag, 23. Jänner 2015, 12.00 Uhr), wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine vom Antragsteller oder von der Antragstellerin bevollmächtigte Person möglich ist.

Mündlich (nicht telefonisch):

  • bis spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag (Freitag, 23. Jänner 2015, 12.00 Uhr)

Welche Dokumente werden bei der Antragstellung benötigt?

Bei einer mündlichen Antragstellung ein Identitätsdokument:

  • idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Pass, Führerschein, Personalausweis)

Bei einer schriftlichen Antragstellung durch Glaubhaftmachung Ihrer Identität:

  • Angabe der Reisepassnummer oder
  • Angabe der Buchstaben/Ziffernkombination aus der persönlichen Wahlinformation
  • Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

Bei einer elektronischen Antragstellung mittels qualifizierter elektronischer Signatur benötigen Sie keine weiteren Dokumente.

Ab welchem Zeitpunkt wird die Wahlkarte erhältlich sein?

Wahlkarten können voraussichtlich ab 5. Jänner 2015 bei der Gemeinde persönlich abgeholt werden. Bei Antragstellung kann um die Zusendung der Wahlkarte (unter Angabe der Zustelladresse) ersucht werden.

Bitte beachten Sie:

  • Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt haben, dürfen Sie nur mehr mit Ihrer Wahlkarte Ihre Stimme abgeben, unabhängig davon, wo und auf welche Weise Sie wählen möchten!

19.11.2014