Fundamt

Abgabepflicht

Wenn Sie etwas gefunden haben, das mehr als 10 Euro wert oder offensichtlich wichtig für den Eigentümer ist (z.B. Kreditkarte, Schlüssel), sind Sie als Finder zur Rückgabe an den Verlustträger bzw. zur Abgabe bei der zuständigen Behörde verpflichtet.

Abgabestellen

Die zuständige Behörde ist jene Gemeinde, in der Sie den Gegenstand gefunden haben. Die Abgabe bei der Polizei ist seit 1. Februar 2003 nicht mehr möglich. Ausgenommen davon sind bedenkliche Funde wie Schusswaffen, verbotene Waffen, Schieß- und Sprengmittel sowie Kriegsmaterial, diese müssen nach wie vor zur Polizei gebracht bzw. dort gemeldet werden.

Finderlohn und Kostenersatz

Als Finder haben Sie gegenüber dem Eigentümer Anspruch auf Ersatz des notwendigen und zweckmäßigen Aufwandes (z.B. Fahrtkosten) sowie auf Finderlohn.

Die Höhe des Finderlohnes ist abhängig davon, ob der Gegenstand verloren oder vergessen wurde. Als verloren gilt alles, was dem Eigentümer im öffentlichen Raum abhanden kommt (z.B. auf der Straße). Als vergessen gilt, was im Aufsichtsbereich eines Dritten unabsichtlich hinterlassen wurde (z.B. in Hotels, Restaurants oder Geschäften). Finderlohn steht dabei jenen Personen nicht zu, die selbst in diesem Bereich wohnen oder beschäftigt sind (z.B. Bedienstete eines Hotels).

Für vergessene Gegenstände beträgt der Finderlohn 5 %, für verlorene Gegenstände 10 %. Wenn der Wert EUR 2.000 übersteigt, wird der Finderlohn für den Teil des Wertes, der über EUR 2.000 liegt, halbiert.

Rechenbeispiel: Sie haben einen verlorenen Mantel im Wert von EUR 3.000 gefunden.

EUR 2.000 x 10 % + EUR 1.000 x 5 % = EUR 250 Finderlohn

Online-Suche

Wenn Sie etwas verloren haben haben, dann benutzen Sie bitte die Online-Suche auf www.fundamt.gv.at. Dieses Online-Fundservice ist ein österreichweites Netzwerk von Fundbüros und jede Suche somit nicht nur auf die Heimat-Gemeinde beschränkt. Rund 3,5 Mio. Bürger in zahlreichen Städten und Gemeinden profitieren bereits davon. So kann man danach suchen, auch wenn man nicht genau weiß, wo man einen Gegenstand verloren oder wo der Finder ihn abgegeben hat.

Zuständig