Bauangelegenheiten

Die  Bauordnung 1996 regelt das gesamte Bauwesen in rechtlicher Hinsicht, während die technischen Ausführungsbestimmungen in der  Bautechnikverordnung 1997 ihre gesetzliche Grundlage finden. Die zuständige Baubehörde ist in 1. Instanz der Bürgermeister, in 2. Instanz der Gemeindevorstand.

Informationen über die bewilligungs- oder anzeigepflicht der häufigsten Bauvorhaben entnehmen Sie bitte aus der  Datei herunterladen: PDFBauvorhaben-Liste zum Herunterladen. Erkundigen Sie sich jedoch zeitgerecht vor der Ausführung Ihres geplanten Bauvorhabens ob es sich in Ihrem Fall tatsächlich um ein bewilligungspflichtiges, anzeigepflichtiges oder gar anzeigefreies Bauvorhaben handelt.

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