GemeindeGedersdorf
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05.12.2003
Die Aufgrabungsordnung gilt für alle öffentlichen Straßen im Eigentum der Gemeinde Gedersdorf, für jene Bereiche, für die die Gemeinde die Erhaltungspflicht trägt, sowie für alle sonstigen Grundflächen, die im Eigentum der Gemeinde Gedersdorf stehen.
Dokument:
AUFGRABUNGSORDNUNG der Gemeinde Gedersdorf_PDF (0.31 MB)
Formular:
Ansuchen um Aufgrabungsbewilligung