GemeindeGedersdorf
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Der Gemeinderat beabsichtigt, das örtliche Raumordnungsprogramm der Gemeinde Gedersdorf in den Katastralgemeinden Gedersdorf, Brunn im Felde, Stratzdorf, Theiß und Schlickendorf zu ändern.
Der Änderungsentwurf wird durch sechs Wochen, und zwar in der Zeit vom 16. Oktober bis einschließlich 27. November 2019 im Gemeindeamt in Theiß zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.
Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zum Entwurf des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen. Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat jedoch keinen Rechtsanspruch darauf, dass seine Anregung in irgendeiner Form Berücksichtigung findet.
Kundmachung
Änderungsentwurf und Erläuterungsbericht zum Herunterladen:
Liste der Änderungspunkte
Erläuterungsbericht
Umweltbericht
15.10.2019