GemeindeGedersdorf
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Die Gemeinde verfügt über Friedhöfe in Gedersdorf, Brunn im Felde und Theiß. Auf allen Friedhöfen sind derzeit noch Grabstellen frei (siehe rote Kennzeichnungen in den Friedhofsplänen).
Friedhofplan Gedersdorf.pdf
Friedhofplan Brunn im Felde
Friedhofplan Theiß
Auskünfte über die freien Grabstellen erhalten Sie bei der zuständigen Mitarbeiterin.
Der Betrieb und die Benützung der Friedhofsanlagen hat entsprechend der Friedhofsordnung des Bürgermeisters vom 22.8.2011 zu erfolgen.
Das Benützungsrecht an den Grabstellen wird jeweils auf 10 Jahre vergeben (Ausnahme: bei Grüften erstmalig auf 30 Jahre). Die Inhaber der Grabstellenbenützungsrechte werden ca. 6 Monate vor dem Ablauf des Benützungsrechtes schriftlich verständigt. Mit der Entrichtung der jeweiligen Verlängerungsgebühr wird das Benützungsrecht automatisch auf weitere 10 Jahre verlängert.
Wenn Sie auf ein Ihnen verliehenes Benützungsrecht an einer Grabstelle verzichten möchten, verwenden Sie bitte das nachstehende Formular.
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Im Gemeindedienst seit: 1.11.2013
Im Gemeindedienst seit: 17.3.1997
Im Gemeindedienst seit: 1.2.2017
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