Neuer NÖ Wohnkostenzuschuss kann ab 23. Oktober beantragt werden

Wir fassen die wichtigsten Eckdaten für die Beantragung dieses Zuschusses für Sie zusammen:

Den NÖ Wohnkostenzuschuss können jene Haushalte erhalten, deren Einkommen folgende Grenzen nicht übersteigt: 20.000 Euro für eine Person mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich und 50.000 Euro, wenn an einer Adresse mehrere Personen ihren Hauptwohnsitz haben. Die Förderhöhe beträgt 150 Euro für die erste im Haushalt lebende Person und 50 Euro für jede weitere Person. Ein Vier-Personen-Haushalt, der diese Kriterien erfüllt, erhält somit eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro. 

Der neue Zuschuss wird zusätzlich zu allen anderen Sozialleistungen des Bundes und des Landes Niederösterreich ausbezahlt. 

Die Antragsfrist beginnt am 23. Oktober und endet am 31. Dezember dieses Jahres. Wenn der Antrag vollständig ist, kommt es rasch zur Auszahlung. Aus Erfahrungen des Wohn- und Heizkostenzuschusses im Frühjahr weiß man, dass es im Schnitt nur rund zwei Wochen dauert, „bis das Geld am Konto ist“, versichert LR Teschl-Hofmeister. 

Die Beantragung des neuen NÖ Wohnkostenzuschusses ist ab 23. Oktober unter www.noe.gv.at online möglich. Personen, die keinen Online-Zugang haben, können sich an die Servicenummer 02742/9005-15970 wenden.

23.10.2023