28. Änderung des Bebauungsplanes

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28. Änderung des Bebauungsplanes und 3. Änderung des Teilbebauungsplanes Betriebsgebiet S5 und Wirtschaftspark

Der Gemeinderat der Gemeinde Gedersdorf beabsichtigt, den rechtskräftigen Bebauungsplan im Bereich der Katastralgemeinden Altweidling, Brunn im Felde, Stratzdorf und Theiß zu ändern.

Der Änderungsentwurf wird durch sechs Wochen, und zwar in der Zeit vom 23. Oktober bis einschließlich 4. Dezember 2024 im Gemeindeamt in Theiß zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.

Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zum Entwurf des Bebauungsplanes eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat jedoch keinen Rechtsanspruch darauf, dass seine Anregung in irgendeiner Form Berücksichtigung findet.

Kundmachung:

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22.10.2024