27. Änderung des Bebauungsplanes

Der Gemeinderat der Gemeinde Gedersdorf beabsichtigt, den rechtskräftigen Bebauungsplan im Bereich der Katastralgemeinde Brunn im Felde zu ändern.

Der Änderungsentwurf wird durch sechs Wochen, und zwar in der Zeit vom 2. Mai bis einschließlich 13. Juni 2024 im Gemeindeamt in Theiß zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.

Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zum Entwurf des Bebauungsplanes eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat jedoch keinen Rechtsanspruch darauf, dass seine Anregung in irgendeiner Form Berücksichtigung findet.

Kundmachung:

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Änderungsentwurf zum Herunterladen:

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30.04.2024