25. Änderung des Bebauungsplanes

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Der Gemeinderat der Gemeinde Gedersdorf beabsichtigt, den Bebauungsplan im Bereich den Katastralgemeinden Gedersdorf und Theiß zu ändern.

Der Änderungsentwurf wird durch sechs Wochen, und zwar in der Zeit vom 31. Jänner bis einschließlich 14. März 2022 im Gemeindeamt in Theiß zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.

Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zum Entwurf des Bebauungsplanes eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat jedoch keinen Rechtsanspruch darauf, dass seine Anregung in irgendeiner Form Berücksichtigung findet.

Kundmachung:

Kundmachung.pdf (0.37 MB)

Änderungsentwurf zum Herunterladen:

ENTWURF_AE25_BEP_Gedersdorf_270122.pdf (4.02 MB)

 


31.01.2022