GemeindeGedersdorf
Sie befinden sich hier: Startseite
Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!
Der Gemeinderat beabsichtigt, den rechtskräftigen Bebauungsplan der Gemeinde Gedersdorf im Bereich aller Katastralgemeinden zu ändern.
Der Änderungsentwurf wird durch sechs Wochen, und zwar in der Zeit vom 28. August bis einschließlich 9. Oktober 2018 im Gemeindeamt in Theiß zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.
Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zum Entwurf des Bebauungsplanes schriftlich Stellung zu nehmen. Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat jedoch keinen Rechtsanspruch darauf, dass seine Anregung in irgendeiner Form Berücksichtigung findet.
Kundmachung
Änderungsentwurf und Erläuterungsbericht zum Herunterladen:
Liste der Änderungen.pdf
Änderungsentwurf
27.08.2018