20. Änderung des Bebauungsplanes

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Der Gemeinderat beabsichtigt, den Bebauungsplan im Bereich der Katastralgemeinde Theiß zu ändern.

Der Entwurf der Änderung wird gemäß § 33 des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. 3/2015 i.d.g.F. sechs Wochen, das ist in der Zeit

von 2. Jänner bis einschließlich 13. Februar 2018

im Gemeindeamt in Theiß, zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zum Entwurf des Bebauungsplanes schriftlich Stellung zu nehmen. Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat jedoch keinen Rechtsanspruch darauf, dass seine Anregung in irgendeiner Form Berücksichtigung findet.

Der Bürgermeister

Ing. Franz Brandl


Änderungsunterlagen zum Herunterladen:

 Datei herunterladen: PDFErläuterungsbericht und Entwurf

20.12.2017