GemeindeGedersdorf
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Hundehaltung - Meldepflicht auf der Gemeinde
Um Unkenntnis bezüglich der Hundeanmeldung auf der Gemeinde aus dem Wege zu räumen, weisen wir Sie darauf hin, dass jede Hundehaltung verpflichtend beim Gemeindeamt anzumelden ist. Die Anmeldung hat schriftlich und binnen 1 Monat ab der Hundehaltung zu erfolgen. Die Anmeldung am Gemeindeamt hat nichts mit der Mikrochipkennzeichnung und der Registrierung in der Heimtierdatenbank zu tun und muss daher zusätzlich erfolgen.
16.11.2017