NÖ Heizkostenzuschuss

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Die Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2018/2019 in der Höhe von € 135,- zu gewähren.

Der Heizkostenzuschuss kann bis 30. März 2019 beim Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes beantragt werden.

Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten:
  • BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG (AusgleichszulagenbezieherInnen)
  • BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den oben genannten Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
  • BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, deren Familieneinkommen den oben genannten Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
  • sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen denoben genannten  Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt

 WICHTIG: BITTE E-CARD MITNEHMEN!!

Telefonische Auskünfte über den Heizkostenzuschuss erhalten Sie beim Bürgerservice-Telefon: 

02742/9005 Frau Schmid (Klappe: 11602) und Frau Sulz (Klappe: 11601)

 

Antragsformular (120 KB) - .PDF

25.10.2018