Feuerbrand

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Feuerbrand ist eine Pflanzenkrankheit, die sich stetig ausbreitet und mittlerweile den Bezirk Krems erreicht hat. Sollten Sie bei Pflanzen einen Befall vermuten, kontrollieren Sie diesen mit Hilfe der Fotos unten und melden Sie dies umgehend am Gemeindeamt Gedersdorf unter der Tel Nr. 02735/3316. 

Was ist Feuerbrand? 

Feuerbrand ist eine hoch ansteckende, bakterielle Pflanzenkrankheit, die für Mensch und Tier ungefährlich ist.

Feuerbrand gilt als Quarantänekrankheit und ist MELDEPFLICHTIG! 

Folgende Pflanzen gelten als Wirtspflanzen: 

  • BIRNE *  (Pyrus)
  • QUITTE *  (Cydonia)
  • WEISSDORN oder ROTDORN *  (Crataegus)
  • ZWERGMISPEL *  (Cotoneaster)
  • APFEL  (Malus)
  • FELSENBIRNE  (Amelanchier)
  • MISPEL  (Pyracantha)
  • VOGELBEERE oder EBERESCHE  (Sorbus)
  • ZIERQUITTE  (Chaenomeles)
  • GLANZMISPEL  (Photinia)
  • WOLLMISPEL  (Eriobotrya

*diese Pflanzen sind besonders anfällig 

Die typischen Merkmale für Feuerbrand sind:

  • braune Pflanzenteile
  • hakenförmige Verkrümmung junger Triebe
  • eindeutig, aber sehr selten sichtbar, ist der Bakterienschleim

Was tun bei Verdacht auf Feuerbrand?

Wenn Sie die typischen Symptome an einer Ihrer Wirtspflanzen erkennen, oder auch nur der Verdacht auf Feuerbrand besteht, sollten Sie folgende Punkte unbedingt beachten: 

  1. Berühren Sie NIEMALS verdächtige Pflanzen oder Pflanzenteile
  2. Informieren Sie UMGEHEND das Gemeindeamt - der Feuerbrand-Beauftragte kommt unentgeltlich zu Ihnen und begutachtet die Pflanzen
  3. Sollte sich der Verdacht bestätigen, wird der Feuerbrand-Beauftragte Ihrer Gemeinde alle weiteren Schritte für Sie in die Wege leiten 
  4. Der Feuerbrand-Sachverständige wird dann die Pflanze besichtigen - je nach Ergebnis gibt es drei Varianten:
    a) Es besteht kein Feuerbrand-Verdacht - kein weiteres Vorgehen
    b) Es besteht der Verdacht auf Feuerbrand - es wird eine Probe gezogen und zur Untersuchung eingereicht (für Sie entstehen KEINE Kosten!). ACHTUNG: NUR der Sachverständige darf eine Probe ziehen
    c) Wird Feuerbrand festgestellt, erfolgt die Rodung der befallenen Planze, in seltenen Fällen können die Pflanzen ausgeschnitten werden (die Entscheidung trifft der Sachverständige) 
  5. Die Rodung bzw. der Ausschnitt wird NUR von eingeschulten Personen durchgeführt, welche vom Amtlichen Pflanzenschutzdienst beauftragt sind -wieder entstehen für Sie KEINE Kosten! 
  6. Das Verbringen oder Verbrennen des Materials wird ebenfalls von den zuvor genannten beauftragten Personen durchgeführt 
  7. Eine Nachkontrolle der Bestände erfolgt vier Wochen bzw. ein Jahr später durch den Beauftragten der Gemeinde

Datei download: PDFInformation des Amtlichen Pflanzenschutzdienstes in NÖ

 

27.06.2007