24. Änderung des Bebauungsplans

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Der Gemeinderat beabsichtigt, den rechtskräftigen Bebauungsplan der Gemeinde Gedersdorf im Bereich der Katastralgemeinden Brunn im Felde und Theiß  zu ändern.

Der Änderungsentwurf wird durch sechs Wochen, und zwar in der Zeit vom 21. Oktober bis einschließlich 2. Dezember 2021 im Gemeindeamt in Theiß zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.

Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zum Entwurf des Bebauungsplanes schriftlich Stellung zu nehmen. Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat jedoch keinen Rechtsanspruch darauf, dass seine Anregung in irgendeiner Form Berücksichtigung findet.

Kundmachung - herunterladen (0.37 MB)

Erläuterungsbericht - herunterladen (7.87 MB)

21.10.2021