23. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Der Gemeinderat beabsichtigt, das örtliche Raumordnungsprogramm  der Gemeinde Gedersdorf in den Katastralgemeinden Gedersdorf, Brunn im Felde, Stratzdorf, Theiß und Schlickendorf zu ändern.

Der Änderungsentwurf wird durch sechs Wochen, und zwar in der Zeit vom 12. Mai bis einschließlich 23. Juni 2021 im Gemeindeamt in Theiß zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.

Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zum Entwurf des örtlichen Raumordnungsprogrammes eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat jedoch keinen Rechtsanspruch darauf, dass seine Anregung in irgendeiner Form Berücksichtigung findet.

Kundmachung.pdf (0.38 MB)

Änderungsentwurf und Erläuterungsbericht zum Herunterladen:

Änderungsentwurf

 


11.05.2021