Wohnbauförderung Ortskernbelebung Waldviertel

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Die Sonderaktion„Ortskernbelebung Waldviertel“ soll dazu beitragen, dass leerstehende Wohngebäude des Waldviertels erworben oder gekauft, saniert und weiter als Wohnhäuser genutzt werden. Auch die Neuerrichtung von Eigenheimen soll gefördert werden. Diese zusätzlichen Anreize im Rahmen der Wohnbauförderung sollen dann gewährt werden, wenn sich das Wohnhaus im historisch gewachsenen Ortskern eines Ortes befindet. 

Die Sonderaktion ist gültig ab 1. Dezember 2016 und ist mit 31. Dezember 2017 befristet. Diese zusätzlichen Förderungen müssen nicht explizit beantragt werden, die Fördervergabe erfolgt automatisch im Zuge der Hauptförderungen (Eigenheim und Eigenheimsanierung). 

Eigenheimsanierung: Förderungsvoraussetzung: Das bestehende Wohnhaus muss sich im Ortskern des jeweiligen Ortes befinden, in den letzten 3 Jahren erworben oder gekauft worden sein und thermisch saniert werden. Förderangebot: Die dadurch mögliche Ankaufsförderung im Rahmen der Eigenheimsanierung erhöht sich um € 5.000,-- (d.h., die Basis für die Berechnung des Förderzuschusses zu den Rückzahlungen eines Darlehens wird um € 5.000,-- erhöht). 

Eigenheimneubau: Förderungsvoraussetzung: Das Eigenheim/die Wohneinheit muss im Ortskern des jeweiligen Ortes errichtet werden. 

Förderangebot: Das Darlehen der Eigenheimförderung wird um € 5.000,-- erhöht. 

Die NÖ Regional GmbH, welche die Stadt- und Dorferneuerung in Niederösterreich betreut, beurteilt, ob sich das zu fördernde Gebäude in einem förderungswürdigen Ortskern befindet. 

Kontakt: NÖ Regional GmbH, Hauptregion Waldviertel, 3910 Zwettl, Sparkassenplatz 1/2/3, 02822/21380 Kompetenzzentrum der Abt. Wohnungsförderung bei der BH Zwettl , 02822/9025-10207

28.11.2016