Österreichweites Monitoring EU FFH-Richtlinien

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

 

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) beauftragte, in enger Abstimmung mit den Bundesländern, die Umweltbundesamt GmbH, in den Jahren 2016-2018 ein österreichweites Monitoring gem. Art. 11 der FFH-Richtlinien für die Auswahl an Lebensräumen und Arten durchzuführen. In bekannten und vermuteten Vorkommen der betreffenden Lebensraumtypen und Arten werden Erhebungen in allen Bundesländern durchgeführt.

Diese Erhebungen erfolgen österreichweit, unabhängig von vorhandenen Schutzgebieten. Es ist daher zu erwarten, dass einzelne Untersuchungsflächen auf landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen liegen werden. Feldkulturen bleiben unberührt. Ausdrücklich darf darauf hingewiesen werden, dass es nicht Ziel dieses Monitorings ist, Grundlagen für ev. weitere Schutzgebietsausweisungen zu erheben. Mit den Erhebungen sind für Grundbesitzer und Bewirtschafter keine Konsequenzen verbunden. Weder werden Veränderungen im Gelände bzw. des Pflanzenbestandes vorgenommen, noch sind die Untersuchungsflächen mit baulichen oder technischen Ausstattungen oder Bewirtschaftungseinschränkungen verbunden, sondern werden lediglich über Koordinaten verortet. Auch eine allfällige Änderung der Nutzungsform bleibt davon vollkommen unberührt.

Die Erhebungen im Gelände werden in Form von Begehungen durchgeführt, ohne in den Lebensraumtyp bzw. Pflanzen- und Tierbestand einzugreifen. Lediglich bei einzelnen Tierarten kann es erforderlich sein, diese vorübergehend zu fangen, zu Nachweis- oder Bestimmungszwecken. Die Bearbeiter verfügen über die erforderlichen naturschutzbehördlichen Ausnahmegenehmigungen. Weiters können die Bearbeiter ein entsprechendes Schreiben der Landesregierung vorweisen.

Für Rückfragen steht Ihnen in Niederösterreich Mag. Arno Aschauer vom Amt der NÖ Landesregierung, Abt. Naturschutz Tel. 02742/9005-15169 zur Verfügung.

25.11.2016