NÖ Heizkostenzuschuss

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Die Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2016/2017 in der Höhe von € 120,- zu gewähren.

Der Heizkostenzuschuss kann bis 30. März 2017 beim Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes beantragt werden.

Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten:
  • BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG (AusgleichszulagenbezieherInnen)
  • BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den oben genannten Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
  • BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, deren Familieneinkommen den oben genannten Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
  • sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen denoben genannten  Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt

Bitte beachten Sie auch die häufig gestellten Fragen (FAQs), insbesondere hinsichtlich der Richtsätze für die Ausgleichszulage. 

Telefonische Auskünfte über den Heizkostenzuschuss erhalten Sie beim Bürgerservice-Telefon: 

02742/9005 Frau Schmid (Klappe: 11602) und Frau Sulz (Klappe: 11601)

 

Zum Antrag

18.10.2016