1. Änderung des Teilbebauungsplanes

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Der Gemeinderat beabsichtigt, den rechtskräftigen Teilbebauungsplan über das Betriebsgebiet an der S5 und den Wirtschaftspark Krems-Gedersdorf in den Katastralgemeinden Stratzdorf und Theiß zu ändern.

Der Entwurf des Teilbebauungsplanes wird durch sechs Wochen, und zwar in der Zeit vom 29. Oktober bis einschließlich 10. Dezember 2015 im Gemeindeamt in Theiß zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.

Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zum Entwurf des Bebauungsplanes schriftlich Stellung zu nehmen. Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat jedoch keinen Rechtsanspruch darauf, dass seine Anregung in irgendeiner Form Berücksichtigung findet.

Änderungsunterlagen zum Herunterladen:

Änderungsentwurf (1,04 MB) - .PDF

29.10.2015