GemeindeGedersdorf
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Der Gemeinderat beabsichtigt, das örtliche Raumordnungsprogramm der Gemeinde Gedersdorf in allen Katastralgemeinden zu ändern.
Der Änderungsentwurf wird durch sechs Wochen, und zwar in der Zeit vom 29. Oktober bis einschließlich 10. Dezember 2015 im Gemeindeamt in Theiß zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.
Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zum Entwurf des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen. Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat jedoch keinen Rechtsanspruch darauf, dass seine Anregung in irgendeiner Form Berücksichtigung findet.
Änderungsentwurf und Erläuterungsbericht zum Herunterladen:
Änderungsentwurf
Ergänzungspläne zum Änderungsentwurf
Beilagen zum Änderungsentwurf
29.10.2015