19. Änderung des örtl. Raumordnungsprogramm

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Der Gemeinderat beabsichtigt, das örtliche Raumordnungsprogramm  der Gemeinde Gedersdorf in den Katastralgemeinden Stratzdorf, Theiß und Schlickendorf zu ändern.

Der Entwurf des örtlichen Raumordnungsprogrammes wird durch sechs Wochen, und zwar in der Zeit vom 30. Oktober bis einschließlich 11. Dezember 2014 im Gemeindeamt in Theiß zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.

Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zum Entwurf des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen. Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat jedoch keinen Rechtsanspruch darauf, dass seine Anregung in irgendeiner Form Berücksichtigung findet.

Änderungsentwurf und Erläuterungsbericht zum Herunterladen:

Änderungsentwurf (4,02 MB) - .PDF

30.10.2014