GemeindeGedersdorf
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Am 20. Jänner 2013 findet die bundesweite Volksbefragung über die Beibehaltung der Wehrpflicht statt. Bei der Volksbefragung sind alIe österreichischen Staatsbürger, die am Stichtag (28.11.2012) in der Gemeinde Gedersdorf ihren Hauptwohnsitz gehabt haben und spätestens am Abstimmungstag das 16. Lebensjahr vollenden, sitmmberechtigt.
Stimmberechtigte Personen, die sich voraussichtlich am Tag der Volksbefragung nicht in der Gemeinde aufhalten, können eine Stimmkarte beantragen. Dasselbe gilt natürlich für bettlägrige und kranke Personen, die zudem den Besuch einer besonderen ("fliegenden") Wahlbehörde bantragen können.
Stimmkarten können ausschließlich schriftlich oder persönlich beim Gemeindeamt beantragt werden. Eine telefonische Beantragung ist von gesetzeswegen ausgeschlossen! Bei der schriftlichen Antragstellung ist eine Ausweiskopie anzufügen oder zumindest die Reisepassnummer anzugegeben. Die schritfliche Antragstellung erfolgt am einfachsten über den Onlineantrag (Link siehe unten!).
Ausgestellte Stimmkarten werden eingeschrieben auf die bekannt gegebene Adresse zugesendet. Sie können aber auch persönlich beim Gemeindeamt abgeholt werden. Soll eine Stimmkarte von einer anderen Person als dem Antragsteller beim Gemeindeamt abgeholt werden, muss der Abholer über eine schriftliche Vollmacht des Antragstellers verfügen. Einen entsprechenden Vordruck finden sie unten.
Stimmkarten können beantragt werden:
Links zu den Formularen:
Weitere Informationen finden Sie unter www.volksbefragung2013.at
17.12.2012