Führerscheinumtausch

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

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– möglich, aber nicht erforderlich!

Ab 19. Jänner 2013 gelten aufgrund der 14. FSG-Novelle, BGBl. I Nr. 61/2011 folgende Änderungen:

  • Alle Führerscheine werden mit einer Gültigkeit von 15 Jahren ausgestellt.
  • Alle vor dem 19. Jänner 2013 ausgestellten Führerscheine (Papier- und Scheckkartenführerscheine) müssen bis zum 19. Jänner 2033 gegen Scheckkartenführerscheine umgetauscht werden.
  • Mopedausweise, die vor dem 19. Jänner 2013 ausgestellt worden sind, bleiben weiterhin gültig und sind bis 19. Jänner 2033 in Führerscheine der Klasse AM umzutauschen.

Mit dieser Änderung soll gleich wie beim Reisepass die Aktualität der persönlichen Daten, insbesondere der Fotos erhöht und die zweifelsfreie Identitätsfeststellungerleichtert werden.

Wenn Ihr Führerscheindokument noch in Ordnung ist (Sie sind auf dem Foto einwandfrei erkennbar; das Dokument ist nicht beschädigt), ist ein Austausch nicht erforderlich.

Wer vor dem 19. Jänner 2013 seinen Führerschein vom Papierformat auf das Kartenformat tauscht, hat ein Dokument mit einer Gültigkeit bis zum 19. Jänner 2033 und muss sich spätestens bis zu dieser Frist einen neuen Führerschein ausstellen lassen.

So geht der Umtausch:

  • Der Umtausch kann bei allen Führerscheinbehörden (Bezirkshauptmannschaften oder Landespolizeidirektion), unabhängig vom eigenen Wohnsitz, beantragt werden.
  • Mitzunehmen ist ein aktuelles Foto (Passbildkriterien beachten!).
  • Die Gebühr beträgt EURO 49,50.
  • Das neue Ausweisdokument wird innerhalb von fünf Tagen per Post an jede gewünschte Adresse in Österreich zugestellt.

Zusätzlicher Hinweis für die Besitzer einer Lenkberechtigung für die Klassen C1 und C1E: Diese wird ab 19. Jänner 2013 nur für fünf Jahre (bisher zehn Jahre), ab dem vollendeten 60. Lebensjahr nur mehr für zwei (bisher fünf Jahre) Jahre erteilt. Für jede Verlängerung dieser Lenkberechtigungsklassen ist ein ärztliches Gutachten eines sachverständigen Arztes, und eine neuerliche Ausstellung eines Führerscheines (plus ein Foto), erforderlich.

Alle weiteren Informationen zum Führerschein sind auf www.scheckkartenführerschein.at zu erhalten bzw. stehen für weitere Fragen die Mitarbeiter des Bürgerbüros gerne zur Verfügung

Bezirkshauptmannschaft Krems – Bürgerbüro
3500 Krems an der Donau, Drinkweldergasse 15,
Tel: 02732 / 9025- 30130, e-mail: bürgerbüro.bhkr@noel.gv.at

Öffnungszeiten des Bürgerbüros:
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstag von 13:00 bis 15:30 Uhr
Dienstag von 13:00 bis 19:00 Uhr 

13.11.2012