15. Änderung des Bebauungsplanes

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Der Gemeinderat beabsichtigt, den rechtskräftigen Bebauungsplan in den Katastralgemeinden Brunn im Felde und Gedersdorf abzuändern.

Der entsprechende Änderungsentwurf wird durch sechs Wochen, und zwar in der Zeit vom 3. November bis einschließlich 15. Dezember 2011, im Gemeindeamt in Theiß, zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.

Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zum Entwurf des Bebauungsplanes schriftlich Stellung zu nehmen. Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat jedoch keinen Rechtsanspruch darauf, dass seine Anregung in irgendeiner Form Berücksichtigung findet.

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03.11.2011