Kundmachung Mandatsverzicht

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Gemäß § 114 Abs. 5 der NÖ Gemeindeordnung 1973 wird kundgemacht, dass

  • Herr OSR Herbert GRUBÖCK, wohnhaft in 3494 Theiß, Neubruchweg 4

mit Rechtswirksamkeit vom 21.09.2011 auf die Ausübung seines Mandates als Mitglied des Gemeinderates verzichtet hat.

Gemäß § 114 der NÖ Gemeindeordnung 1973  wurde

  • Herr Ing. Stefan Löffler, wohnhaft in 3494 Theiß, Neubruchweg 3

als Ersatzmitglied in den Gemeinderat einberufen.

 

21.09.2011