GemeindeGedersdorf
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Gemäß § 114 Abs. 5 der NÖ Gemeindeordnung 1973 wird kundgemacht, dass
mit Rechtswirksamkeit vom 21.09.2011 auf die Ausübung seines Mandates als Mitglied des Gemeinderates verzichtet hat.
Gemäß § 114 der NÖ Gemeindeordnung 1973 wurde
als Ersatzmitglied in den Gemeinderat einberufen.
21.09.2011