KUNDMACHUNG

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Gemäß § 17 Abs. 7 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 – UVP-G 2000 wird kundgemacht:

Die Gemeinden Grafenegg, Gedersdorf, Hadersdorf-Kammern, Grafenwörth, Rohrendorf und der Krems-Donau-Kamp Hochwasserschutzdamm-Wasserverband, alle vertreten durch das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wasserbau (WA3), 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, haben um Einleitung der Umweltverträglichkeitsprüfung und Erteilung der Genehmigung für das Vorhaben „Kamp Hochwasserschutz Unterlauf“ zwischen den Fluss -km 9+860 und 12+780 (Projektsabschnitt Grunddorf bis Etsdorf) sowie den Fluss - km 12+780 und 17+050 (Projektsabschnitt Donaudorf bis Theiß) angesucht.

Mit Bescheid vom 07.Dezember 2010, RU4-U-270/027-2010, wurde dieses Vorhaben unter Vorschreibung von Auflagen, Bedingungen und Befristungen genehmigt. Diese Entscheidung wurde im Wesentlichen damit begründet, dass im Zuge des Verfahrens nach dem UVP-G 2000 die Umweltverträglichkeit des Vorhabens festgestellt wurde. Weiters haben die durchgeführten Ermittlungen ergeben, dass das Vorhaben vom technischen Standpunkt geeignet ist, dem Stand der Technik entspricht und öffentliche Interessen bei Vorschreibung der Auflagen nicht in einem Ausmaß berührt werden, das einer Bewilligung entgegenstehen würde. Angesichts dessen, wurde das Vorhaben gemäß den einschlägigen Rechtsbestimmungen bewilligt.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Bescheidausfertigung während der nächsten 8 Wochen bei den Standortgemeinden Grafenegg, Rohrendorf bei Krems, Gedersdorf, Hadersdorf-Kammern und Grafenwörth, sowie beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umweltrecht – RU4, 3109 St. Pölten, Neue Herrengasse, Haus 16, Erdgeschoss, jeweils während der Amtsstunden  zur Einsichtnahme aufliegt. Den Bescheidtext finden Sie auch nachstehend zum Download.

Datei herunterladen: PDFBescheid vom 7.12.2010

 

20.12.2010