Entfall Grundsteuerbefreiungen

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

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Für Grundstücke, auf denen Wohnungen errichtet wurden, die unter Zuhilfenahme von Mitteln der Wohnbauförderung finanziert wurden, konnte bisher über Antrag des Eigentümers eine Befreiung von der Grundsteuer beantragt werden.

Mit 1.1.2011 wird das NÖ Wohnbauförderungsgesetz geändert und die Möglichkeit der Steuerbefreiung gestrichen. Der Landesgesetzgeber begründet dies damit, dass durch die sozial ausgewogene Wohnbauförderung und weiterer darüber hinaus gehender Förderungsmöglichkeiten bereits eine ausreichende Förderung für die Schaffung von Wohnraum vorliegt.

Alle Bauwerber, die kurz vor der Fertigstellung ihres Wohnhauses stehen und eine NÖ Wohnbauförderung erhalten haben, werden auf diesen Umstand hingewiesen und eingeladen, vor dem 31.12.2010 die Fertigstellung ihres Wohnhauses mit der gesetzlich vorgesehenen Bauführerbescheinigung  und allen übrigen Unterlagen beim Gemeindeamt anzuzeigen, sowie einen Antrag auf Grundsteuerbefreiung zu stellen. Anträge, die nach dem 31. Dezember gestellt werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Grundsteuerbefreiungen, die bereits gewährt wurden bzw. noch bis zum 31. Dezember gewährt werden bleiben von der Gesetzesänderung unberührt und somit aufrecht.

30.09.2010