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Aushängezeitraum: 07.03.2013 - 06.09.2013
Die Grundeigentümer der Genossenschaftsjagden Gedersdorf, Brunn und Theiß können ihre Anteile innerhalb von 6 Monaten, das ist in der Zeit vom 7. März bis einschließlich 6. September 2013, jeweils während der Parteienverkehrszeiten, beim Gemeindeamt in Theiß, Obere Hauptstraße 1, abholen.
Bei Bekanntgabe einer Bankverbindung kann der Jagdpacht auch überwiesen werden, wobei allfällige Überweisungsspesen vom Anteil abgezogen werden. Bagatellbeträge unter € 15,00 werden nicht überwiesen, diese können aus-schließlich persönlich beim Gemeindeamt abgeholt werden.
Über Beschluss der Jagdausschüsse werden die nicht abgeholten bzw. nicht überwiesenen Anteile zweckgebunden zur Sanierung und zum Ausbau des land- und forstwirtschaftlichen Wegenetzes in der Gemeinde Gedersdorf verwendet.
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